Allgemeine Geschäftsbedingungen der pro-ite GmbH

Allgemeine AGB pro-ite GmbH professionelle informationstechnologien Registergericht München HR B 125 081 Ust.IdNr.: DE 204 221 368

Stand: 20.05.2018 Mit der Veröffentlichung neuer AGB verlieren die bisherigen AGB der pro-ite GmbH ihre Gültigkeit. Diese Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit pro-ite, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Unbenommen sind zwischenzeitlich wirksame neue Regelungen, die gesetzlich durch deutsches Recht oder EU Recht verbindlich sind.

 

Anderslautende Bedingungen sowie Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam. Der Geltung widersprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

 

Die AGB der pro-ite GmbH sind unterteilt in den allgemein geltenden Teil A der AGB und den ergänzenden Teil B für Software und Dienstleistungen.

 

1. Anwendungsbereich, Geltung, Bekanntmachung

1.1. Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen der pro-ite GmbH professionelle informationstechnologien (nachfolgend pro-ite genannt) zu Kunden.

1.2. Im Rechtsverkehr gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Besteller und Kunden anerkennen diese AGB vollinhaltlich, und zwar auch im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen.

Unsere AGB werden den Vertragspartnern in Druck- oder elektronischer Form bekanntgegeben. Zudem befinden sie sich auf unserer Webpräsenz pro-ite.de

1.3 Anschauungsmaterialien, Datenblätter, Prospekte, etc. mit Abbildungen, Gewichtsangaben und Leistungsangaben enthalten lediglich Leistungsbeschreibungen. Berechtigte und durch technischen Fortschritt begründete Abweichungen behält sich pro-ite auch nach Auftragsbestätigung vor.

1.4 Für sämtliche Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und sonstige Unterlagen von pro-ite gilt uneingeschränkt das Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht. Diese dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung von pro-ite zugänglich gemacht werden. Kommt kein Vertragsabschluss zustande, sind diese auf Verlangen unverzüglich an pro-ite zurückzugeben.

 

2. Konditionen / Preise

2.1 Die Preise gelten bei Lieferung ab Lager, exklusiv Verpackung, in EURO ohne Mehrwertsteuer und ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle, die ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Kosten für vom Kunden gewünschte Spezialverpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2 Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch die pro-ite schriftlich bestätigt worden sind oder eine Auslieferung erfolgte oder die angebotenen Produkte in Rechnung gestellt wurden.

2.3 Die Preise entsprechen der Kostenlage bei Auftragsbestätigung. Preise verstehen sich ab Standort der pro-ite zuzüglich Zölle/Verpackung/Versand und zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Erfolgt die Lieferung bzw. Leistungserbringung später als zwei Monate nach Vertragsabschluss, behält sich pro-ite eine eventuelle Preisangleichung vor.

2.4 Eine aktuelle Preisliste für Dienstleistungen hält die pro-ite auf pro-ite.de/preise vor.

 

3. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

3.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Insofern gilt der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB.

3.2. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor nach erfolgloser 2. Mahnung gemäß § 323 BGB den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

3.3. Im Falle der Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt gestandenen, von uns gelieferten Ware durch unseren Käufer an einen Dritten gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt dergestalt, dass der Käufer dem Dritten den Eigentumsvorbehalt unverzüglich mitteilt und in Höhe unserer Forderung seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Dritten an pro-ite abtritt und pro-ite unverzüglich mitteilt (Vorausabtretung gemäß § 398 BGB). pro-ite nimmt diese Abtretung an.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen ohne Abzug auf eines unserer Konten mit Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Auftraggeber darf für fällige Rechnungen keine Rabatte und Skonti in Abzug bringen, wenn Forderungen der pro-ite noch ausstehen oder die vereinbarten Zahlungsfristen für Forderungen überschritten wurden.

4.2 Für Aufträge mit einem Gesamtwert ab EUR 3.000,- sind bei Auftragserteilung 50 % als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zinslos zu leisten.

4.3 Für Lieferungen ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland und Dienstleistung für Unternehmen, die ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, sind 100 % als Anzahlung zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer zinslos zu leisten, sofern keine anderen Verträge mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet pro-ite unter Vorbehalt weiterer Rechte (z.B. Einstellung der Arbeiten) Jahreszinsen in Höhe von 6 % über dem geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Auch kann kann pro-ite für die Fertigstellung der noch ausstehenden Dienstleistungen oder Restlieferungen von Ware Vorkasse verlangen.

4.5 Scheckbezahlung als Zahlungsmittel wird nur akzeptiert, wenn dem in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugestimmt wurde. Schecks gelten erst ab Einlösedatum als Zahlung. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

4.6 Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge und Verzugszinsen ist pro-ite zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.

 

5. Frist für Lieferungen der Leistungen

5.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang von Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus.

5.2 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, wird die Frist angemessen verlängert. Hierzu gehören auch alle Verfügungen von hoher Hand, wie z.B. die Nichterteilung einer behördlichen Genehmigung, Transportbeschränkungen und Beschränkungen des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner Mangel an Rohstoffen und Versorgungsgütern.

5.3 Bei Verzögerungen durch Verschulden von Zulieferern ist ein Rücktritt vom Vertrag, nicht aber die Geltendmachung eines Schadenersatzes durch den Kunden möglich.

 

6. Dienstleistungen, Aufstellungen und Montagen

Für jede Art von Dienstleistungen, Aufstellungen und Montagen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Bestimmungen:

6.1 Die Aufstellung der Hardware, Hardwarezubehör und sonstigen Waren erfolgt durch pro-ite in vom Kunden vorbereiteten Räumlichkeiten, die mit den notwendigen Stromanschlüssen, Internetanschlüssen und gegebenenfalls Kabelkanälen für die Datenleitungen ausgestattet sein müssen.

6.2 Vor Beginn der Aufstellungs- und Montagearbeiten müssen alle notwendigen branchenfremden Nebenarbeiten abgeschlossen sein. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme bzw. die Ausführung der Dienstleistung, ohne dass pro-ite dies zu vertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für Wartezeit, erhöhten Aufwand und weitere erforderlichen Anfahrten der pro-ite oder deren Beauftragten.

 

7. Entgegennahme

7.1 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.

7.2 Teillieferungen sind zulässig.
 

8. Haftung und Mängel

8.1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet pro-ite nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des BGB bzw. des HGB wie folgt:

8.2. Die Mängelhaftung schliesst natürliche Abnutzung und Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger und zweckentfremdeter Beanspruchung durch den Kunden aus. Der Auftragnehmer haftet ausserdem nicht für Mängel und Terminverzögerungen, die auf fehlenden und fehlerhaften Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers zurückgehen.

8.3. Bei seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Eingriffe oder Änderungen ist die Haftung ausgeschlossen.

8.4. Die Mängelhaftungsfrist für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. Die Haftungsfristen verlängern sich, soweit das Gesetz dies zwingend vorschreibt.

8.5. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht bei zwingender Haftung in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

8.6. Sofern pro-ite Bedenken hinsichtlich der Güte und Eignung der vom Kunden zur Durchführung eines Werkes oder einer Dienstleistung zur Verfügung gestellten Sachen hat, bleibt die Ablehnung jeglicher Haftungsübernahme vorbehalten.

 

9. Vertragsanpassung

9.1. Wird pro-ite oder dem Kunden die Lieferung/Leistungserbringung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze.

9.2. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der zwingenden Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt davon unberührt.

9.3. Verändern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung/Leistung erheblich, erfolgt eine angemessene Vertragsanpassung, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Ist die wirtschaftliche Vertretbarkeit nicht mehr gegeben, steht pro-ite das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. pro-ite hat dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

 

10. Sonstige Schadenersatzansprüche

Anderweitige Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.

 

11. Zahlung und Gerichtsstand

11.1. Zahlungsort ist am Firmensitz der pro-ite GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau. Gerichtsstand ist Weilheim, Landkreis Weilheim-Schongau.

11.3. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

11.4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

11.5. Alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

11.6. An Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden gebunden.

 

Teil B: Ergänzende AGB zur Herstellung und Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten und der dazugehörigen Dokumentation

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pro-ite.

Nachfolgende Bestimmungen beziehen sich auf von pro-ite entwickelte Software. Für über pro-ite bezogene Software anderer Hersteller gelten ausschließlich deren Bestimmungen.

 

B 1. Software

B 1.1 Handelt es sich bei der Software um Eigenprodukte von pro-ite, so räumt pro-ite dem Kunden das widerrufliche Recht ein, diese gemäß diesen Bedingungen auf der hierfür vorgesehenen Hardware zu nutzen. pro-ite liefert dem Kunden je ein Exemplar der zugehörigen Dokumentation. Der Kunde hat nicht das Recht, die Software und die Dokumentation zu ändern oder zu vervielfältigen (ausser zu Zwecken der Datensicherung).

B 1.2 Der Kunde nimmt die Software selbst in Betrieb. Dabei wird er von pro-ite auf Wunsch gegen besonderes Entgelt unterstützt. Der Kunde hat nach in Betriebnahme grundsätzlich innerhalb von 8 Werktagen schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Software gilt als abgenommen, sobald der Kunde nach in Betriebnahme schriftlich die Abnahme erklärt oder innerhalb von 14 Werktagen nach in Betriebnahme keine schwerwiegenden Mängel feststellt, siehe 2.3

B 1.3 Die Software und die Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde wird die Software und die Dokumentation ohne Zustimmung von pro-ite Dritten nicht zugänglich machen.

 

B 2. Softwaregewährleistung

Nachfolgende Bestimmungen beziehen sich auf von pro-ite entwickelte Software. Für über pro-ite bezogene Software anderer Hersteller gelten ausschließlich deren Bestimmungen.

B 2.1 pro-ite gewährleistet, dass gelieferte Datenträger frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die zur Software gehörende Dokumentation ordnungsgemäß erstellt wurde.

B 2.2 Für Softwarefehler und Abweichungen von der jeweiligen Produktbeschreibung, die trotz Beachtung der Dokumentation auftreten, leistet pro-ite nach ihrer Wahl wie folgt Gewähr: a) Lieferung einer korrigierten Software (neuer Produktausgabestand) b) Fehlerdiagnose und -beseitigung erfolgt nach Wahl von pro-ite auf der Kundenanlage oder bei pro-ite. Die Einsendung der Datenträger mit der fehlerhaften Software obliegt dem Kunden. Die Fehlerbeseitigung setzt voraus, dass es sich um einen reproduzierbaren, in der jeweils letzten, dem Kunden gelieferten Produktversion auftretenden Fehler handelt. Hat der Kunde die Software über Schnittstellen erweitert, leistet pro-ite bis zur Schnittstelle Gewähr. In solchen Fällen ist der Nachweis, dass der Fehler in der von pro-ite gelieferten Software liegt, vom Kunden zu erbringen. Der Kunde stellt pro-ite alle bei ihm vorhandenen, für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen, Informationen, Hard- und Software unentgeltlich zur Verfügung.

B 2.3 Für vermutete oder offensichtliche Fehler sowie vermutete oder offensichtliche Fehlfunktionen ist der Kunde in der Bringschuld und hat mögliche Fehler oder Fehlfunktionen unverzüglich nach dem Entdecken an pro-ite zu melden. Eine ausführliche Beschreibung des Fehlers (Dokumentation) ist vom Kunden so schnell wie möglich nachzureichen.

B 2.4 Gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder kann der Fehler nicht in einer dem Kunden zumutbaren Weise umgangen werden, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises/Nutzungsentgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

B 2.5 Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

B 2.6. Verändert sich der vereinbarte und zu Grunde gelegte Arbeitsaufwand aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind die Vertragsparteien grundsätzlich bemüht, eine Anpassung des Vertrages herbeizuführen.

B 2.7 Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

 

B 3. Instandhaltung, Pflege und ergänzende Dienstleistungen

B 3.1 pro-ite ist bereit, im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Pflegevertrages die Software zu pflegen.

B 3.2 pro-ite stellt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, zu den jeweils gültigen Preisen gesondert in Rechnung:

a) Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Hard- und Software,

b) Unterstützung bei der Analyse und Beseitigung von Funktionsstörungen der Software, die durch unsachgemäße Handhabung oder durch sonstige nicht in der gelieferten Software liegende Umstände entstanden sind. Diese Unterstützung erfolgt nach Wahl des Kunden vor Ort, durch Teleservice oder in sonstiger Weise,

c) über die Haftungsverpflichtung hinausgehende Unterstützung bei der Analyse und Beseitigung von Hardwarefehlern.

 

B 4. Hosting und Softwaremiete

B 4.1 Für Hosting, SaaS und Cloudverträge wird eine höchstmögliche Verfügbarkeit der zugesicherten Dienste ermöglicht. Schadensersatz für kurzzeitige Ausfälle, nicht Verfügbarkeit und Mängel, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder grobe Pflichtverletzung des Anbieters zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Störungen in den Internetverbindungen, höhere Gewalt und sonstige Störungen, die nicht unmittelbar von der pro-ite als Anbieter zu verantworten sind, sind ebenfalls von Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen.

B 4.2 Der Kunde verpflichtet sich, pro-ite von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegenüber pro-ite erheben, insbesondere bei Inhalten in E-Mails, Datenspeichern und Internetseiten, die über die pro-ite Server vom Nutzer zur Verfügung gestellt oder verbreitet werden. Unerheblich ist dabei, ob der Nutzer wissentlich oder unwissentlich E-Mails und Daten zur Verfügung gestellt oder verbreitet hat, wie zum Beispiel durch Offenlegung seiner Zugangsdaten.

B 4.3 Der Kunde verpflichtet sich unverzüglich seine Zugangsdaten zu ändern und eine Mitteilung an pro-ite zu senden, wenn seine Zugangsdaten Dritten zugänglich gemacht wurden oder der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten Dritten unbefugt zugänglich sein könnten. Dazu zählt zum Beispiel der Verlust eines Smartphones durch Verlieren oder Diebstahl, Einbruch in Räume, in denen Unterlagen oder Computer mit gespeicherten Zugangsdaten aufbewahrt werden.

 

B 5. Beendigung

Falls der Kunde eine wesentliche, die Software betreffende Bestimmung dieser Bedingungen nicht erfüllt, hat pro-ite das Recht zum Vertragsrücktritt. Die gelieferte Software und die Dokumentation einschließlich der Datensicherungskopien sind in diesem Falle unverzüglich und unaufgefordert vollständig zurückzugeben. Darüber hinaus sind Software und Dokumentation zu löschen, soweit sie in der Hardware gespeichert sind. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Quellsprache der Software, wenn sie überlassen wurde. Ein Schadenersatzanspruch von pro-ite bleibt vorbehalten.